Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sustify GmbH
1. Allgemeines
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sustify GmbH (im Folgenden Provider genannt) die auf Leistungen der Sustify GmbH Anwendung finden, sofern keine vorrangigen einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden; sollten entgegenstehende AGB des Vertragspartners ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden und dies AGB der 2 Vertragspartner widersprechen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Provider erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software, mit der Mitarbeitende von Lieferanten des Kunden geschult werden können. Die Anwendung ist webbasiert und für Tablets als Endgeräte konzipiert.
(2) Vertragsgegenstand ist die
- Überlassung der Software „Sustify“ (nachfolgend als „SUSTIFY“ bezeichnet) des Providers zur Nutzung über das Internet,
- Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers und
- die Beratung bei der Nutzung der Software sowie der Durchführung der Kurse.
(3) Dem Provider ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
3. Softwareüberlassung
(1) Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SUSTIFY Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die SUSTIFY Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SUSTIFY ergibt sich aus der englischen Demoversion, die dem Kunden im Vorfeld zur Verfügung gestellt wurde.
(3) Der Provider beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SUSTIFY angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SUSTIFY unmöglich oder eingeschränkt ist.
(4) Der Provider entwickelt die SUSTIFY laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
4. Nutzungsrechte an der Software SUSTIFY
(1) Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software SUSTIFY während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die SUSTIFY nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SUSTIFY laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SUSTIFY in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SUSTIFY auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
(3) Sie verpflichten sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, „Reverse Engineering“ vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, Kursinhalte bzw. den im CMS enthaltenen Code zu kopieren.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SUSTIFY Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SUSTIFY wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
(5) Bei kundenspezifischen Entwicklungen und Anpassungen bleibt der Content weiterhin geistiges Eigentum (IP) der Sustify GmbH.
5. Einräumung von Speicherplatz
(1) Der Provider trägt dafür Sorge, dass gespeicherten Daten auf einem definierten Speicherplatz über das Internet abrufbar sind.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(4) Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
(5) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
(6) Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
6. Beratung
(1) Eine gesonderte Beratung wird nicht geschuldet, es sei denn die Parteien vereinbaren schriftlich etwas Anderes.
(2) Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SUSTIFY und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der in Deutschland üblichen Geschäftszeiten, nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform innerhalb von 24h beantworten.
7. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
8. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Teilnahme der im Programm angelegten User verantwortlich.
(2) Der Kunde erhält einen Zugang zu dem KPI-Dashboard, User registrieren sich mit einem QR Code, ihrem Namen und der Personalnummer.
(3) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
9. Vergütung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der SUSTIFY und die Einräumung des Speicherplatzes die Lizenzgebühren zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Lizenzpreises des Providers. Eine evtl. anfallende Beratungsleistung wird nach gesonderter Absprache entsprechend vergütet. Die Vergütung richtet sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zuzüglich Reise- und ggf. Übernachtungsspesen.
(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(3) Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, wenn nichts Anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
10. Mängelhaftung/Haftung
(1) Der Provider garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(3) Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(4) Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
(5) Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Provider räumt dem Kunden ein, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens den zeitlich beschränkten, Sustify-Kurs für die angegebene Kursdauer und die Anzahl der vereinbarten Nutzer zu nutzen.
(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
12. Datenschutz/Geheimhaltung
(1) Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
(2) Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
(3) Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
14. Sonstiges
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
(3) Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.