Lieferkettengesetz – die Supply Chain muss nachhaltiger werden

Ausbeutung von Arbeitern und Arbeiterinnen, Diskriminierung, schlechte Hygienebedingungen, Kinderarbeit – Das alles soll künftig endlich der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung hat jetzt das Lieferkettengesetz – genauer das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ – herausgegeben. Dieses soll die Einhaltung der Menschenwürde über alle Ebenen der Supply Chain eines Unternehmens hinweg gewährleisten.

Lieferkettengesetz - Das steckt dahinter

Im Jahre 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Dieser setzte auf eine freiwillige Verpflichtung, in der alle Arbeiter und Arbeiterinnen unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten und die Menschenrechte eingehalten werden sollten.

Problem: Das Prinzip der Freiwilligkeit funktionierte nicht wie erhofft.

Bei einem unabhängigen Monitoring im Jahr 2019, bei dem rund 3.000 Unternehmen angeschrieben wurden, beantworteten lediglich 400 die gestellten Fragen. Nur 20 Prozent dieser erfüllten die gewünschten Vorgaben. Ein Jahr später zeigte sich, dass nur 17 Prozent der Unternehmen, die Rückmeldung gaben, die Erwartungen der Bundesrepublik erfüllten.

Verpflichtende Vorgaben waren also die einzige Konsequenz und werden nun auch kommen. Kernpunkt des Lieferkettengesetzes sind verschiedene Sorgfaltspflichten, die das Unternehmen einhalten soll.

  1. die Einrichtung eines Risikomanagementsystems (§ 4 Absatz 1)
  2. die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit für den Menschenrechtsschutz (§ 4 Absatz 3),
  3. die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5),
  4. die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2),
  5. die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4),
  6. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei Verletzung einer geschützten Rechtsposition (§ 7 Abs. 1 bis Absatz 3),
  7. das Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8) zur Mitteilung von Menschenrechtsverstößen,
  8. die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9) und
  9. die Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und Berichterstattung (§ 10 Absatz 2) im Hinblick auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann die zuständige Behörde BAFA Bußgelder verlangen, die bis zu 10% des Jahresumsatzes entsprechen.

Trainings von Sustify - Nachweise über durchgeführte Schulungen

Sustify ermöglicht ein praktisches Monitoring der Trainings bei Ihren Lieferanten: Dank eines Auswertungsmoduls werden Daten erhoben und der jeweilige Lernfortschritt ausgewertet. Die Daten können Sie downloaden und für Ihre Berichterstattung verwenden.

Zugleich können Sie sich sicher sein, dass die Arbeiter und Arbeiterinnen aktiv einbezogen werden und Trainings auch wirklich stattgefunden haben. Damit dabei niemand ausgeschlossen wird, setzen wir auf ein bildbasiertes Lernen und kurze Texte mit Audiofunktion. Die Inhalte sind alltagsrelevant und leicht verständlich.

Mithilfe der Trainings von Sustify gehen Sie einen weiteren Schritt, um Compliance mit Sozialstandards zu erhöhen und können bereits erste Maßnahmen zur Risikominimierung nachweisen.

Menschenwürdige Bedingungen in der gesamten Lieferkette

„Die Würde des Menschen ist unantastbar, da steht nicht, die Würde des deutschen Menschen ist unantastbar.“ (Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil mit Bezug auf den ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes)

Geht es um die Menschenwürde, spielt diese nicht nur für die Arbeiter und Arbeiterinnen eine Rolle, die direkt bei Ihnen vor Ort oder in Deutschland für Sie tätig sind. Die gesamte Lieferkette sollte auf menschenwürdige Bedingungen setzen und Sozial- und Umweltstandards einhalten.

Aus diesem Grund soll das deutsche Lieferkettengesetz menschenrechtliche Risiken helfen zu erkennen und diese zu vermeiden. Ein Verstoß besteht dann, wenn etwa Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet sind, es zur Sklaverei oder Kinderarbeit kommt.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen sollen eine faire Bezahlung erhalten und dürfen nicht diskriminiert werden. Außerdem dürfen Land, Wälder und Gewässer nicht widerrechtlich entzogen und umweltbezogene Pflichten nicht verletzt werden.

Auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes steht im Fokus: Die Arbeitsstätten müssen sicher sein, die Arbeiter und Arbeiterinnen eine angemessene Arbeitszeit und ausreichend Pausen haben und zudem in Kenntnis über wichtige Verhaltensweisen am Arbeitsplatz unterrichtet werden – zum Beispiel durch regelmäßige Schulungen und Trainings.

Für welche Unternehmen das neue Lieferkettengesetz gilt

Bisher besteht ein Entwurf des Gesetzes. Erste Anwendung soll es im Jahr 2023 finden. Dann gilt es zunächst für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ein Jahr später müssen sich auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden an die Vorgaben halten. Sie gelten zwar nur für alle unmittelbaren Zulieferer. Jedoch kann es auch zum Problem werden, wenn mittelbare Zulieferer gegen Menschenrechte verstoßen, sofern Sie darüber Kenntnis haben.

Wichtig: Warten Sie nicht, bis das Lieferkettengesetz tatsächlich in Kraft tritt, sondern beginnen Sie schon jetzt auf nachhaltige Lieferketten zu setzen. So sind Sie vorbereitet und setzen außerdem ein Zeichen für wertebasiertes Wirtschaften.

In aller Kürze: Wie Sie das Lieferkettengesetz umsetzen können

Von der Theorie in die Praxis: Um das Lieferkettengesetz umzusetzen, sind bestimmte Maßnahmen notwendig. Einige davon stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor.

Schauen Sie sich zunächst genau an, in welchen Ländern Sie produzieren und welche Fabriken und Zulieferer möglicherweise zu einem Risiko werden könnten.

Führen Sie daher eine Risikoanalyse durch.

Haben Sie herausgefunden, dass ein Risiko besteht und Menschenrechte in einem bestimmten Bereich nicht ausreichend beachtet werden, ist es wichtig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Auch präventiv können diese natürlich sinnvoll sein, um Risiken zu minimieren.

Zudem müssen Sie eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden, einen Beschwerdemechanismus einrichten und Ihre Maßnahmen letztlich ausreichend dokumentieren.

Erste Schritte für einen nachhaltigen Einkauf

Viele ManagerInnen haben große Bedenken bezüglich der neuen Anforderungen, die da auf sie zukommen. Sie fühlen sich überfordert, in kurzer Zeit plötzlich die gesamte Lieferkette überprüfen zu müssen.

Es geht nicht um Alles oder Nichts, sondern um erste Schritte! So können Sie nach und nach Risiken in der Lieferkette minimieren und Ihren Einkauf nachhaltiger gestalten.

Analysieren Sie die Beschaffungsprozesse in Ihrem Unternehmen und eruieren Sie, welche Lieferanten Teil Ihrer Lieferkette sind und welche Aktivitäten in den jeweiligen Stufen stattfinden. Sehen Sie sich zudem an, wo Ihre Ware produziert wird und finden Sie heraus, unter welchen Bedingungen dies geschieht. Dabei sind alle Glieder einer Wertschöpfungskette relevant: Achten Sie auf Rohstoff-Zulieferer, die weiterverarbeitenden Unternehmen sowie Ihre eigenen Abnehmer.

Lassen Sie sich versichern, dass auch die indirekten Lieferanten Sozial- und Umweltstandards einhalten, damit es nicht zu unerwarteten Problemen kommt. Treten Sie zudem in den direkten Dialog mit Lieferanten und Sublieferanten, denn ein persönlicher Kontakt ist immer verlässlicher als anonyme Lieferantenfragebögen.

Tipp: Legen Sie Wert auf Nachweise, die stattgefundene Trainings, z.B. für Arbeitsschutz und Hygiene, belegen.

Das neue Lieferkettengesetz als Chance für Ihr Unternehmen

Sehen Sie das Lieferkettengesetz als Chance, um Prozesse in Ihrem Unternehmen zu optimieren und zugleich bessere Arbeitsbedingungen in Fabriken zu schaffen sowie negative Umweltwirkungen zu minimieren.

Gleichzeitig wirkt sich das positiv auf die Reputation Ihres Unternehmens aus: Wissen KundInnen, dass Ihnen die Einhaltung der Menschenrechte am Herzen liegt und sie Ihre Unternehmensstrategie und Geschäftsprozesse dahingehend ausrichten, können sie guten Gewissens bei Ihnen einkaufen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu handeln, bevor es zu Problemen in Ihrer Lieferkette – wie beispielsweise Lieferschwierigkeiten – kommt.

Und: Sie lernen Ihre Zulieferer besser kennen, profitieren von einer hohen Transparenz und verstehen besser, wo und wie Ihre Produkte hergestellt werden.

Hier sehen Sie noch einmal auf einen Blick, warum das Lieferkettengesetz eine Chance für eine nachhaltigere Beschaffung werden kann:

  • Prozesse werden optimiert und Produktivität gesteigert
  • Schwachstellen und Risiken können rechtzeitig erkannt und vermieden werden
  • Der Markt belohnt Unternehmen mit nachhaltigen Einkaufspraktiken
  • Sie unterstützen die SDGs
  • Sinkende Mitarbeiterfluktuation sorgt für resilientere Produktion
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Und: Kein Unternehmen hat mehr einen Wettbewerbsnachteil, wenn es sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt!

ArbeiterInnen, ManagerInnen, EinkäuferInnen - jeder sollte involviert werden

Um das Lieferkettengesetz einzuhalten, genügt es nicht nur, wenn ManagerInnen über dessen Inhalte Bescheid wissen, sondern alle Beteiligten müssen mit ins Boot geholt werden.

Eine wichtige Rolle spielen zudem die Arbeiter und Arbeiterinnen selbst: Diese sollten wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben und auch über den nötigen Arbeitsschutz aufgeklärt werden. Statten Sie also beispielsweise Ihre Fabriken nicht nur mit Feuerlöschern aus, sondern helfen Sie den ArbeiterInnen zu verstehen, dass solches Wissen Leben retten kann. Spezielle Schulungen sollen Standard werden und regelmäßig durchgeführt werden – auch und gerade in Zeiten von COVID19.

Wichtig: Es besteht eine Pflicht zur Berichterstattung. Hier könnten Sie auch inkludieren, wer, wie oft und mit welchen Inhalten geschult wird.

Sustify unterstützt Sie und Ihre Fabriken mit digitalen Trainings

E-Trainings sind ein großer Schritt, wenn es um die Einhaltung des Lieferkettengesetzes geht. Sustify bietet Ihnen Online Schulungen für Ihre Arbeiter und Arbeiterinnen an – speziell auf eine bildungsferne Zielgruppe z.B. in Indien, Bangladesh und Pakistan ausgerichtet.

Dank der Trainings erfahren ArbeiterInnen unter anderem alles Wichtige im Bereich OHS/Arbeits- und Gesundheitsschutz und verstehen damit auch den Hintergrund bestimmter Anweisungen, zum Beispiel das Tragen von PSA, besser. Dies erhöht langfristig wiederum die Compliance. Außerdem lernen sie mehr über ihre Rechte und Pflichten sowie Abhilfemaßnahmen bei Missständen.

Dank der Trainings erfahren ArbeiterInnen unter anderem alles Wichtige im Bereich OHS/Arbeits- und Gesundheitsschutz und verstehen damit auch den Hintergrund bestimmter Anweisungen, zum Beispiel das Tragen von PSA, besser. Dies erhöht langfristig wiederum die Compliance. Außerdem lernen sie mehr über ihre Rechte und Pflichten sowie Abhilfemaßnahmen bei Missständen.

Durch gemeinsame Projekte wie die Durchführung von Trainings können Sie direkt mit Ihren Zulieferern in Kontakt treten und signalisieren deutlich die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit einem deutschen Lieferanten – auch in Bezug auf das Lieferkettengesetz sowie die globalen veränderten Bedingungen bezüglich des Klimawandels und begrenzter Ressourcen.